Wer den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtordnungsdienstes, die aus alter Tradition „Politessen“ genannt werden, so auch in der Ausgabe des „Huckup“ vom 28. April, bei ihrer Arbeit in der Innenstadt begegnet, weiß, dass sie ihre Aufgaben generell per pedes oder mit dem Fahrrad erledigen. Der kleine Dienstwagen kommt fast ausschließlich in Ortschaften und Außenbezirken der Stadt zum Einsatz.
So war es auch am Freitag, 23. April, als sie vom „Huckup“ in der Friesenstraße fotografiert wurden. Die beiden Mitarbeiterinnen hatten ihre Kontrollen in Drispenstedt und am Rande des Galgenbergs beendet und vor dem Dienstschluss im Rathaus noch Haltverbotszonen in der Innenstadt, u. a. in der Friesenstraße, zu überprüfen. Dienstschluss ist übrigens – Autofahrer aufgepasst! – frühestens um 19.00 Uhr, an einem (stets wechselnden) Tag der Woche erst um 21.00 Uhr. Da keine andere Parkmöglichkeit in der Nähe bestand, musste das Dienstfahrzeug in der Haltverbotszone abgestellt werden. Dies geschah rechtmäßig, denn für das Fahrzeug gilt eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung.
An diesem Abend haben die beiden Mitarbeiterinnen 20 Verstöße gegen das Parkverbot in der Friesenstraße feststellen müssen. Einen Verstoß hat auch der Redakteur des „Huckup“ begangen: Er hätte das Foto mit den beiden Mitarbeiterinnen nicht veröffentlichen dürfen, da sie ihre Einwilligung hierzu nicht gegeben hatten. Rechtsgrundlage ist das „Gesetz betreffend des Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie“, kurz: „Kunsturhebergesetz“.
Also, lieber „Huckup“, bitte keine voreiligen Schnell(schnapp)schüsse!
Quelle: Stadt Hildesheim