Hubschrauber-Landeplatz für Klinikum genehmigt
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, hat der Klinikum Hildesheim GmbH die
Genehmigung „zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes für besondere Zwecke (Bodenlandeplatz)“ auf dem
Grundstück Senator-Braun-Allee 25 erteilt.
Die Genehmigung kann vom 10. März bis 9. April bei der Stadt Hildesheim, Bereich Umweltangelegenheiten, Zimmer C 251, Markt 3, zu folgenden Zeiten eingesehen werden: montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr.
Eine Einsichtnahme ist auch im Dienstgebäude der Genehmigungsbehörde, Wolfenbüttel, Adersheimer Straße 17, 1. OG, Zimmer 105, möglich.
Stadtverwaltung und Genehmigungsbehörde weisen darauf hin, dass Kosten, die durch die Einsichtnahme entstehen, nicht erstattet werden können.
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegung der Genehmigung Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30179 Hannover, erhoben werden.








